Tanja Rützel, Immobiliensachverständige
                           Tanja Rützel, Immobiliensachverständige

Definitionen

Was ist eine Immobilie

Eine Immobilie (von lat. im-mobilis „unbeweglich“), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude oder Wohnung).

 

Sachverständigentätigkeit

Der Begriff „Sachverständiger" ist nicht geschützt, jeder kann sich so bezeichnen. Es bestehen jedoch verschiedene Qualifikationsnachweise - die wichtigsten sind die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es nur in Deutschland. Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.

Ein Bewerber für die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss bei allen bestellenden Institutionen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr hohem Maßstab im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird. Nur Bewerber, die ihre fachliche und persönliche Qualifikation im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen konnten, haben einen Anspruch auf die Bestellung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen sind.

Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Nach der europäischen und internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden. Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland ist der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Die besondere Qualifikation der zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass sie sich grundsätzlich einer strengen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu unterziehen haben, dass ihre Gutachten einer ständigen Überwachung unterliegen und dass eine Rezertifizierung spätestens alle 5 Jahre zu erfolgen hat.

The European Group of Valuers' Associations (TEGoVA), Recognised European Valuer (REV)

TEGoVA - The European Group of Valuers' Associations - hat ein Siegel entwickelt, welches die Qualität der Arbeit von Immobilienbewertern über die einzelnen Länder hinaus vergleichbar machen soll. Gutachter und Sachverständige, die bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen, erhalten den Titel „Recognised European Valuer", kurz „REV". Immobiliengutachter/innen HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke erfüllen in jeglicher Hinsicht diese Anforderungen und dürfen sich Recognised European Valuer nennen. TEGoVA (The European Group of Valuers' Associations), vdp (Verband Deutscher Pfandbriefbanken und VÖB (Bundesverband öffentlicher Banken Deutschands e.V. drücken somit seine Anerkennung über die hohe Qualität der HypZert-Zertifizierung und der Arbeit der HypZert-zertifizierten Gutachter/innen aus.

Sachverständige für Immobilienbewertung

Tanja Rützel

Mönchbachweg 6

64625 Bensheim

 

Kontakt

Telefon: 06251 / 705 77 99

Mobil:  0172 / 67 29 055

E-Mail: mail@tanja-ruetzel.de

Internet: www.tanja-ruetzel.de

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